28. 03. 2024

In-House Seminar

Berufskraftfahrerweiterbildung LKW nach BKrFQG

adr-schulung + gefahrgut-kurse

Berufskraftfahrerweiterbildung LKW nach BKrFQG:


  • Mit der Einführung der EG-Richtlinie 2003/59/EG und des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes werden Berufskraftfahrer*innen zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.
  • Diese Weiterbildung betrifft u.a. Lkw-Fahrer*innen:
    • die ihren Führerschein C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erworben haben
    • und die mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 t zGG Güter zu gewerblichen Zwecken befördern

    Die Weiterbildung muss erstmalig bis zum 10.09.2014 nachgewiesen werden und ist danach alle 5 Jahre zu wiederholen.

Anfragen / Kontakt: