Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die ein Gefahrgutfahrer besitzen muss, um die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen zu können, und dient zur Erlangung der Sachkunde für den Erwerb der ADR-Card nach Kap. 8.2 ADR.
Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmer nach schriftlicher Erfolgskontrolle durch die zuständige Industrie- und Handelskammer eine ADR-Card nach Kap. 8.2 ADR.
Allgemeine Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
Allgemeine Gefahreneigenschaften
Dokumentation - Begleitpapiere
Kennzeichnung und Bezettelung
Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
Durchführung der Beförderung
Pflichten und Verantwortlichkeiten
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Zeugnis / Gültigkeit:
Die gültige ADR-Card Stückgut wird erweitert, das Ablaufdatum bleibt unverändert.
Die Fortbildungsschulung zur Verlängerung der ADR-Card kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Card ohne Zeitverlust besucht werden.
Lehrgangsdauer:
1 Tag
Kosten:
Teilnehmergebühren: 240,00 Euro
Lernmittel: incl.
Prüfungs-/IHK-Gebühren: 45,00 Euro
Eine kleine Brotzeit ist in der Teilnehmergebühr enthalten.
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.